Zeltplatzordnung


  1. Der Zeltplatz ist für Vereinsmitglieder und Mitglieder des DKV geöffnet. Mitglieder ausländischer Kanu-Verbände stehen DKV Mitgliedern gleich. Über die Benutzung durch Nichtmitglieder des DKV entscheidet der 1. oder 2. Vorsitzende. Eine Dauerbelegung ist ausgeschlossen.

  2. Der Bootshauswart (oder ein Vertreter) ist Ansprechpartner für den Zeltplatz. Er händigt einen Bootshausschlüssel aus.

  3. Das Befahren des Wiesengeländes durch Wohnmobile und PKW soll so gering wie möglich gehalten werden. Das Abstellen von PKW darf nur auf dem Parkplatz vor dem Bootshaus erfolgen.

  4. Alle Außenanlagen sind zu schonen, Toiletten, Duschen und Umkleideräume sauber zu halten. Die Besucher haften für etwaige Beschädigungen.

  5. Grillen mit Holzkohle ist nur an der Grillstelle erlaubt.

  6. Zum Spülen von Geschirr ist das Außenwaschbecken zu nutzen.

  7. Der Stromanschluss befindet sich im hinteren Bootshausanbau. Es dürfen nur zertifizierte Steckerverbindungen verwendet werden. Eine Überlastung des Stromnetzes ist zu vermeiden.

  8. Abfälle sind entsprechend den aktuellen Vorschriften (Aushang im Bootshaus) in die Mülltonnen im Bootshaus zu entsorgen.

  9. Den Anweisungen des Vorstandes ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Zeltplatzordnung können durch Platzverweis geahndet werden.

  10. Jede Haftung für Personen- und Sachschäden auf dem Vereinsgelände wird ausgeschlossen.

  11. Zeltplatzgebühren:
DKV-Mitglieder Nicht-DKV-Mitglieder
Erwachsene € 3,-- / Tag € 4,-- / Tag
Jugendliche (7-17 Jahre) € 2,-- / Tag € 3,-- / Tag
Kinder (bis 6 Jahre) frei frei
Zelt € 2,-- / Tag € 3,-- / Tag
Wohnwagen/ Wohnmobil € 4,-- / Tag € 5,-- / Tag
Strom (auch WSC Mitglieder) € 2,-- / Tag und Wohneinheit € 2,-- / Tag und Wohneinheit

Für Vereinsmitglieder ist die Nutzung des Zeltplatzes kostenfrei.

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