Ehrenordnung



1. Allgemeines

Die Ehrenordnung regelt die Möglichkeiten einer Ehrung der Mitglieder und Förderer des Wasser-Sport-Club Rheintreue Rheinsheim e.V.


2. Ehrungsmöglichkeiten

Folgende Ehrungen können vorgenommen werden:


2.1 Ehrung für langjährige Mitgliedschaft

  • Bei 25-jähriger Mitgliedschaft mit Urkunde
  • Bei 40-jähriger Mitgliedschaft mit Urkunde
  • Bei 50-jähriger Mitgliedschaft mit Urkunde


2.2 Ehrung für langjährige Tätigkeit im Vorstand

  • Bei 10-jähriger Tätigkeit mit Urkunde
  • Bei 15-jähriger Tätigkeit mit Urkunde
  • Bei 20-jähriger Tätigkeit mit Urkunde


2.3 Ernennung zum Ehrenmitglied mit Urkunde

  • Bei mindestens 25-jähriger Tätigkeit im Gesamtvorstand
  • Bei besonderen und außergewöhnlichen Verdiensten für den WSC (auch für Nichtmitglieder)


2.4 Ernennung zum Ehrenvorsitzenden mit Urkunde

  • Bei mindestens 10-jähriger Tätigkeit als 1. Vorsitzender
  • Bei besonderen außergewöhnlichen Verdiensten für den WSC


Zuständigkeiten

  • Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden entscheidet der Gesamtvorstand
  • Die Ehrungen werden durch den 1. Vorsitzenden oder dessen Beauftragten bei besonderen Vereinsanlässen vorgenommen


3. Antragsstellung

Eine Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden nach 2.3 und 2.4 kann von jedem Mitglied über den Gesamtvorstand mit entsprechender Begründung beantragt werden.


4. Befugnisse der Geehrten

  • Ehrenvorsitzende sind berechtigt an Verwaltungssitzungen beratend teilzunehmen
  • Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei


5. Schlussbetrachtung

Diese Ehrenordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung am 15.08.2021 in Kraft.

Ergänzungen und Änderungen müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Share by: