Ehrenordnung
1. Allgemeines
Die Ehrenordnung regelt die Möglichkeiten einer Ehrung der Mitglieder und Förderer des Wasser-Sport-Club Rheintreue Rheinsheim e.V.
2. Ehrungsmöglichkeiten
Folgende Ehrungen können vorgenommen werden:
2.1 Ehrung für langjährige Mitgliedschaft
2.2 Ehrung für langjährige Tätigkeit im Vorstand
2.3 Ernennung zum Ehrenmitglied mit Urkunde
2.4 Ernennung zum Ehrenvorsitzenden mit Urkunde
Zuständigkeiten
3. Antragsstellung
Eine Ernennung zum Ehrenmitglied oder Ehrenvorsitzenden nach 2.3 und 2.4 kann von jedem Mitglied über den Gesamtvorstand mit entsprechender Begründung beantragt werden.
4. Befugnisse der Geehrten
5. Schlussbetrachtung
Diese Ehrenordnung tritt mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung am 15.08.2021 in Kraft.
Ergänzungen und Änderungen müssen von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.