Jugendordnung


1. Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie alle in den Jugendbereich gewählten Mitwirkenden, bilden die Vereinsjugend im WSC Rheintreue Rheinsheim e.V.

 

2. Aufgaben und Ziele

Aufgaben der Kanujugend sind:

  • Die Förderung des Kanusports als Teil der Jugendarbeit
  • Die Jugend in Zusammenarbeit mit den Fachwarten zu fördern und gemäß dem Ehrenkodex des Vereins anzuleiten
  • Die aktive Jugendarbeit im sportlichen- und außersportlichen Bereich
  • An der Umsetzung der Kriterien zum aktiven Kanuverein für Familien und Kinder zu arbeiten

 

3. Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung (Zusammensetzung nach Ziff.1.) ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen und wählt den 1. und 2. Jugendwart sowie den Vereinsjugendsprecher. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. In der Mitgliederhauptversammlung wird der 1. und 2. Jugendwart bestätigt. Die Jugendwarte sind stimmberechtigte Mitglieder im Gesamtvorstand und vertreten die Vereinsjugend nach innen und außen. Die Jugendwarte, sowie der Jugendsprecher planen und koordinieren die Jugendarbeit.

 

4. Jugendkasse

Der Vereinsjugend werden entsprechend der Etatabsprachen zwischen Jugendwart und Gesamtvorstand, im Rahmen der Festlegung des Gesamthaushaltes, Mittel für die Jugendarbeit bereitgestellt.

Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen werden für die Jugendarbeit verwendet. Etat und Zuschüsse werden von den Jugendwarten verwaltet. Die Jugendkasse wird vom Rechnungsführer geführt.

 

5. Veranstaltungen und Training

  • Zu bevorstehenden Veranstaltungen werden Informationen über einen E-Mail-Verteiler oder soziale Medien bekannt- und weitergegeben.
  • Der Jugendwart entscheidet, wer an Veranstaltungen teilnehmen und wer aufgrund seiner Trainingsleistungen nicht teilnehmen kann.
  • Teilnehmer, die nach bestehender Anmeldung kurzfristig absagen, müssen entstandene Kosten aufkommen, insofern diese nicht vom Veranstalter zurückerstattet werden. Eine Ausnahme bildet eine nicht Teilnahme aufgrund von Krankheit.
  • Das Jugendtraining wird von den beiden Jugendwarten geplant und koordiniert. In Absprache mit den Jugendwarten können Eltern und Vereinsmitglieder das Training unterstützen und begleiten.

 

6. Trainingspokal

Jedes Jahr ist es möglich den Trainingspokal zu gewinnen. Dieser kann durch regelmäßige Teilnahme am Training gewonnen werden. Er wird an denjenigen verliehen, der über das Jahr verteilt das Training am meisten besucht hat. Der Trainingspokal ist ein Wanderpokal und wird jährlich neu vergeben.

 

7. Gültigkeit und Änderung der Jugendordnung

Die Jugendordnung muss von der Jugendvollversammlung mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und vom Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. Das Gleiche gilt für Änderungen. Die Jugendordnung tritt mit der Bestätigung durch den Gesamtvorstand in Kraft.

 

8. Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung. 

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