Bootshausordnung


Die Bootshausordnung beschreibt die allgemein festgelegten Vereinsregelungen und Vereinsabsprachen. Sie sollen im Wesentlichen dafür Sorge tragen, dass das Vereinsgeschehen ungestört ablaufen kann und die Nutzung, Instandhaltung und Pflege des Clubeigentums gewährleistet wird.

 

1. Nutzung Vereinsboote und Zubehör durch Clubmitglieder

Zur Ausübung des Kanusports besitzt der Club eigenes Bootsmaterial mit entsprechender Ausstattung wie Schwimmwesten, Auftriebskörper, Helme, Spritzdecken und Paddeln.

Dieses Eigentum steht den Mitgliedern zur Verfügung. Bei Fahrten mit Vereinsbooten ist dies im Fahrtenbuch zu vermerken.

Die Nutzung der Großkanadier für private Fahrten muss in der Reservierungsliste im Bootshaus eingetragen und beim Wanderwart angemeldet werden. Darüber hinaus ist die Nutzung nur erlaubt, wenn ein erfahrener Steuermann des WSC über 18 Jahre die Verantwortung für die Fahrt übernimmt.

Alle Nutzer von Vereinsbooten und Großkanadiern müssen schwimmen können. Das Tragen der Schwimmweste ist Pflicht.

Beschädigungen oder Verluste sind unmittelbar dem Vorstand zu melden. Der Nutzer ist zum Schadensersatz verpflichtet.

Generell ist es nicht erlaubt, Boote und Zubehör anderer Mitglieder ohne deren Einverständnis zu nutzen.

 

2. Regelung der Bootseinlagerung

Für die Einlagerung der Vereinsboote und privater Boote der Clubmitglieder stellt der Club Bootslagerplätze zur Verfügung. Die Lagerplätze sind fortlaufend durchnummeriert. Die Zuordnung, die Vergabe der Plätze vor Einlagerung und Verwaltung der Bootsplätze erfolgt durch den verantwortlichen Beisitzer bzw. Bootshauswart. Ein Mitglied hat kein Anrecht auf einen bestimmten Platz.

Die Boote werden mit der zugewiesenen Bootslagerplatznummer gekennzeichnet.

Im Bootshaus ist eine Liste ausgehängt, in der die Bootsplatznummer und die Eigentümer der Boote einzusehen sind. Die Vereinsboote werden unter "WSC" geführt. 

Für die Einlagerung eines Bootes wird eine jährliche Gebühr von 25 Euro erhoben.

 

3. Nutzung von Bootshaus und Clubinventar

Teile des Bootshauses können für private Zwecke nur von Mitgliedern des WSC über 18 Jahre genutzt werden.

Dies sind:

  • die beiden Clubräume
  • Küche
  • Toiletten
  • Bootshausterrasse mit Außenanlage

 

Die Nutzung für private Zwecke ist nur dann erlaubt, wenn der allgemeine Bootshausbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die vereinsinterne Nutzung hat immer Vorrang (auch bei kurzfristigen Terminen). Zu den Terminen für private Nutzung wird eine Liste im Bootshaus ausgehängt und fortgeschrieben.

Die Nutzung ist beim Rechnungsführer/Bootshauswart anzumelden und zu bezahlen.

Für die Nutzung der Räumlichkeiten wird folgende Nutzungsgebühr erhoben:

  • Clubräume, Küche und Toiletten 75 Euro
  • Bootshausterrasse, Küche und Toiletten 75 Euro
  • Clubräume, Bootshausterrasse, Küche und Toiletten 100 Euro

 

Die genutzten Räume und das entsprechende Inventar sind gereinigt und vollständig zu übergeben. Für eventuell aufgetretene Schäden oder Verluste haftet der Nutzer; sie sind dem Bootshauswart mitzuteilen.

Clubinventar

Unter Clubinventar wird folgendes behandelt:

  • Kücheninventar
  • Gläser im Thekenbereich
  • Biertischgarnituren
  • Inventar des Lagerbereiches

 

Das Inventar kann den Mitgliedern für private Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die vereinsinterne Nutzung hat immer Vorrang. Die Aus- und Rückgabe des Inventars erfolgt ausschließlich durch den Bootshauswart. Für eventuell aufgetretene Schäden oder Verluste haftet der Nutzer.


Im Landkreis Karlsruhe gilt eine Verpflichtung zur Mülltrennung in Wertstoffe, Bioabfälle und Restmüll. Im Bootshaus sind entsprechende Müllbehälter vorhanden. Ein Leitfaden zur Mülltrennung ist bei den Behältern und in der Küche angebracht.

 

4. Boothausgarage

Die Bootshausgarage dient zur Unterstellung unserer Bootsanhänger, des Vereinsbus, der Rasenmäher und der Großkanadier.

Private Fahrzeuge dürfen nicht abgestellt werden.

 

5. Führung des Vereinsfahrtenbuches

Für die Dokumentation von Paddeltouren auf dem Wasser, liegt ein Vereinsfahrtenbuch als festes Buch im Bootshaus aus. Die Dokumentation kann auch im Fahrtenrechner im Flur elektronisch erfolgen. Beides ist zulässig.

Vor Fahrtantritt sind die geplanten Fahrten zu dokumentieren.

Einzutragen sind:

  • Datum
  • Abfahrtszeit
  • Teilnehmer
  • geplante Route


Nach der Rückkehr sind die Rückkehrzeit und die Kilometerleistung einzutragen.

Die Dokumentation dient der eigenen Sicherheit. Sollte während der Tour etwas Unvorhergesehenes passieren, so ist zumindest durch die Dokumentation vor Fahrtantritt sichergestellt, dass man den Aufenthaltsort bzw. Streckenroute kennt und Hilfe organisiert werden kann.

Darüber hinaus dient das Fahrtenbuch auch als Dokumentation für den Erwerb des Wanderfahrerabzeichens und Ermittlung der WSC-Gesamtkilometerleistung im abgelaufenen Vereinsjahr.

 

6. Vereinsbus

Die Nutzung des Vereinsbus und/oder der Anhänger ist nur mit ausreichender Fahrerlaubnis zulässig; jeder Nutzer ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob seine Fahrerlaubnis ausreichend ist.

Der Vereinsbus und die Bootsanhänger stehen den Vereinsmitgliedern für Vereinsaktivitäten zur Verfügung. Generell ist der Vereinsbus für die Aktivitäten, die im Sport- und Informationsprogramm aufgeführt sind, vorbehalten. Darüber hinaus kann der Bus für weitere Fahrten und Bootstransporte von Mitgliedern genutzt werden. Der Fahrzeugwart ist vorab darüber zu informieren und es bedarf seiner Zustimmung.

Der Bus ist nach einer Vereinsfahrt vollzutanken, wenn die Tankanzeige unter 3/4 steht.

Kraftstoffkosten für Vereinsfahrten können über den Etat, nach Zustimmung der verantwortlichen Fachwarte, mit dem Rechnungsführer abgerechnet werden. Ansonsten sind sie von den Nutzern selbst zu zahlen.

Beschädigungen und technische Probleme sind dem Fahrzeugwart unverzüglich mitzuteilen.

Bei Unfällen ist grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Der 1. Vorsitzende und der Fahrzeugwart sind umgehend zu informieren.

Ordnungsgelder wegen zu schnellem fahren, Parkverstößen etc. sind vom Fahrer selbst zu zahlen.

 

7. Pflege des Bootshauses und der Außenanlage

Generell sind alle Mitglieder verpflichtet, Bootshaus und Bootshausgelände sauber zu halten. Ordnung und Sicherheit stehen dabei an erster Stelle.

Clubräume, Küche und Inventar, Toiletten, Duschen und Umkleideräume sind nach deren Nutzung aufzuräumen und sauber zu verlassen.

Wiederkehrende Aufgaben wie das Rasen mähen, schneiden der Hecken und Sträucher, reinigen und kehren der Pflastersteine, ausfegen der Bootslagerräume werden durch den Bootshauswart überwacht und koordiniert. Er fordert Mitglieder dazu auf die Arbeiten zu übernehmen.

Zwei Mal im Jahr (Frühjahr/ Spätjahr) wird zum allg. Arbeitsdienst aufgerufen. Es wird erwartet, dass sich die Mitglieder am Arbeitsdienst beteiligen. Die anfallenden Aufgaben werden durch den Bootshauswart festgelegt und die anwesenden Mitglieder entsprechend eingeteilt.


8. Kraftraum

Der Kraftraum steht allen Mitgliedern über 18 Jahren zur freien Verfügung. Die Koordination der Nutzung und die Schlüsselvergabe obliegt dem Sportwart. Die Nutzung des Kraftraumes durch Jugendliche bedarf der Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson.

Schäden an Geräten, sind dem Sportwart unverzüglich zu melden. Der Kraftraum ist nach Benutzung wieder zu verschließen.

 

9. Schlüsselregelung

Der Zutritt zum Bootslagerraum, Clubräume, Toiletten, Duschen und Umkleideräume sind mit einer Schließanlage ausgestattet. Die Verwaltung der Schließanlage und die Schlüsselvergabe erfolgt durch den Rechnungsführer. Schlüsselberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr.

Ein Schlüsselverlust ist unmittelbar dem 1. Vorsitzenden und dem Rechnungsführer zu melden. Bei Austritt oder Tod eines Mitgliedes ist der Bootshausschlüssel zurück zu geben.

Bei Ausgabe des Schlüssels wird eine Kaution von 20 Euro fällig.

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